Info
Die Software "Haffner Deals – Waffenbuch" wurde individuell für die Firma Waffen-Haffner in Karlsruhe als Einzelplatzanwendung mit der Entwicklungs-Umgebung "Rad Studio 2009 Professional" in Verbindung mit einer Access-Datenbank von Frank Rothweiler, Inhaber der Firma PC-Heil, entwickelt. Die Software wird dem Kunden "Waffen-Haffner", vertreten durch den Inhaber Bodo Haffner, unter folgenden Voraussetzungen übergeben:
1. Bodo Haffner überweist nach Fertigstellung dieser Software an den Inhaber der Firma PC-Heil einen Betrag von Euro 595,–. Dieser Betrag setzt sich zusammen
aus den Kosten für die Entwicklung = Euro 2.000,–
abzüglich eines Erstkunden-Rabbats von 75% = Euro 1.500,–
zuzüglich Mehrwertsteuer 19% = Euro 95,–Der Erstkunden-Rabatt wird als Ausgleich für die bereitwillige Mitwirkung und Beratung beim Entwickeln der Software gewährt.
2. Bodo Haffner verpflichtet sich vertraglich, diese Software niemand anderem zu überlassen, sie nicht an andere zu verkaufen noch Kopien davon zur kommerziellen Verwendung zu verbreiten. Die Anfertigung von Kopien zur Datensicherung ist selbstverständlich gestattet. Es wird außerdem auf die Sorgfaltspflicht des Anwenders hingewiesen, das Kopieren der Software durch Dritte zu unterbinden.
3. Die Verwendung dieser Software in einer zweiten Filiale zur Erfassung und Verwaltung eines eigenständigen Waffenbuches ohne die Genehmigung des Entwicklers wird ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Anwender Bodo Haffner zu einer Entgeltleistung in Höhe der vollen Entwicklungskosten.
4. Die Software darf weder verändert noch sonstwie manipuliert werden. Insebsondere die Bearbeitung mit Decompilern ist ausdrücklich untersagt.
5. Treten im Verlauf der Verwendung der Software Mängel oder Fehler auf, die den Einsatz der Software als ein nach den gesetzlichen Vorschriften zu führendes Waffenbuch verhindern und denen als Ursache ein Fehler der Software zugrunde liegt, so ist der Entwickler verpflichtet, diese Mängel zu beheben. In einem solchen Fall werden lediglich Euro 20,– pro Arbeitsstunde erhoben.
6. Optische und den Bedienungskomfort betreffende Mängel werden nur gegen Aufwands-Erstattung behoben. Erweiterungswünsche sind ebenfalls kostenpflichtig. Ebenso ist die Behebung von Fehlern, die durch Fehlbedienungen entgegen den Empfehlungen des Entwicklers entstehen, kostenpflichtig. Im keinem der unter Punkt 5 beschriebenen Falle kann der Erstkunden-Rabatt gewährt werden. Pro Stunde Entwicklungszeit ist in allen Fällen des Punktes 5 ein Betrag von Euro 50,– pro Arbeitsstunde fällig.
7. Diese Vereinbarungen gelten ausschließlich zwischen Bodo Haffner und Frank Rothweiler. Da es das Gesetz der BRD gestattet, erworbene Software unter der Voraussetzung, keine Kopie zur weiteren Verwendung zurückzubehalten, weiter zu verkaufen, ist ein solcher Verkauf rechtskräftig, obwohl er die vertraglichen Vereinbarungen verletzt. In solch einem Fall bestehen zwischen dem neuen Eigentümer der Software und dem Entwickler keinerlei vertragliche Vereinbarungen. Die Verletzung des Vertrags kann jedoch zu weitreichenden Schadensersatzansprüchen führen!